Steuern für Escorts
Komplett-Guide 2026 – Einkommen, Gewerbe, Umsatzsteuer
„Ich arbeite als Escort – muss ich Steuern zahlen?“ Ja. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen „moralischen“ und „unmoralischen“ Einkünften. Seit 2013 ist Prostitution vom Bundesfinanzhof als Gewerbebetrieb anerkannt. Dieser Guide zeigt: welche Steuern du zahlen musst, wie du sie legal minimierst, was das Düsseldorfer Verfahren ist – und warum Schwarzgeld die teuerste Lösung ist.
Bundesfinanzhof 2013
Selbstständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), nicht sonstige Einkünfte. Du brauchst einen Gewerbeschein, bist IHK-pflichtig und hast Buchführungspflichten.
Irrtümer, die teuer werden
„Barzahlung kann das Finanzamt nicht nachverfolgen.“ – Falsch. Schätzungen, Kontenabfragen, Zeugen. „Das Düsseldorfer Verfahren befreit mich von der Steuererklärung.“ – Nein. Du musst trotzdem veranlagen.
Drei Steuerarten
| Steuer | Bemerkung |
|---|---|
| Einkommensteuer | Auf Gewinne (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Freibetrag 2026 z. B. 11.604 €. |
| Gewerbesteuer | Kommunale Steuer auf Gewerbeertrag. Freibetrag 25.000 € (bei Einzelunternehmen). |
| Umsatzsteuer | In der Regel Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) unter 22.000 € Umsatz – dann keine USt. |
Betriebsausgaben – was du absetzen kannst
- Miete (Wohnung/Arbeitszimmer, anteilig)
- Fahrtkosten, Telefon, Internet
- Kosmetik, Kleidung (beruflich), Werbung
- Steuerberater, Versicherungen
Checkliste
- Gewerbe angemeldet
- Einnahmen dokumentieren (Buchführung)
- Betriebsausgaben belegen
- Steuererklärung abgeben
- Bei Unsicherheit: Steuerberater (mit Schweigepflicht)
Häufige Fragen
Ja. Der Bundesfinanzhof hat 2013 bestätigt: Selbstständige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer sind Pflicht.